Sehr geehrte Eltern der Vorschulkinder,
Sie erhalten heute dieses Informationsschreiben, weil Sie ein Kind haben, das im Schuljahr 2022/23 schulpflichtig wird.
Wir sind eine Grundschule mit zurzeit 171 Kindern in 8 Klassen. Als zusätzliches Angebot bieten wir im Offenen Ganztag eine Betreuungszeit bis 16:00 Uhr an.
Das persönliche Erscheinen zur Schulanmeldung mit Ihrem Kind ist aufgrund der pandemischen Lage nicht notwendig. Die Anmeldung findet ausschließlich auf schriftlichem Weg statt. Dennoch werden wir versuchen, Sie über verschiedene Kanäle zu informieren und Sie so gut wie möglich auf den Schulanfang Ihres Kindes vorzubereiten.
Wahrscheinlich haben sie Fragen zur Schulfähigkeit Ihres Kindes und überlegen, womit Sie Ihr Kind bis zum Schuleintritt noch fördern und unterstützen können. Vielleicht sind Sie noch unsicher, ob Sie Ihr Kind zurückstellen wollen oder es vorzeitig einschulen sollen. Wir möchten Ihnen bei dieser Entscheidungsfindung behilflich sein. Um Ihre individuellen Fragen persönlich zu klären, nutzen Sie bitte die angebotene Telefonsprechstunde.
Dieses Schreiben mit den Links zu den Videos finden Sie auch auf unserer Webseite unter https://www.grundschule-ilmmuenster.de/einschulung
Welche Kinder sind schulpflichtig?
- Alle Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
- Alle Kinder, die bis zum 30.09.2022 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.9.2016) Ausnahme: EINSCHULUNGSKORRIDOR .
- Vorzeitig auf Antrag: Kinder, die zwischen dem 1.10.2022 und 31.12.2022 sechs Jahre alt werden.
- Vorzeitig auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten: Kinder, die erst ab dem 1.1.2023 sechs Jahre alt werden.
Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt.
Die Möglichkeit der Eltern Anträge auf frühere Einschulung oder Zurückstellung zu stellen, bleibt bestehen.
Hier finden Sie ein erklärendes Video vom Bayerischen Kultusministerium mit Informationen zur Grundschule in Bayern:
https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/grundschule.html
Wann ist ein Kind schulfähig?
- Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es geistig, sozial und emotional so weit entwickelt ist, dass es voraussichtlich erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Es kann auch vorzeitig in die Grundschule aufgenommen oder für ein Schuljahr zurückgestellt werden - je nach individuellem Entwicklungsstand des Kindes.
- Unter folgendem Link finden Sie ein Video der Schulberatung Pfaffenhofen: https://youtu.be/3UfWC870K84
Wann ist die Schulanmeldung?
- Da in diesem Schuljahr die Schulanmeldung leider nicht persönlich stattfinden kann, bitten wir Sie, uns die unten genannten Unterlagen bis 11.02.2022 zukommen zu lassen. Die Unterlagen können Sie als Kopie der Dokumente per Post oder per Einwurf in den Briefkasten vorlegen. Auch gescannte Dokumente per Email an die info@grundschule-ilmmuenster.de sind möglich.
Welche Unterlagen braucht die Schule für die Anmeldung?
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
- Bescheinigung Vorschuluntersuchung (gelb)
- Übergabebogen vom Kindergarten
- Nachweis über ausreichenden Masernschutz
- Datenschutzerklärung
- ggf. Zurückstellungsbescheid vom letzten Jahr
- ggf. Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht (ev.-luth., kath. oder Ethik) – den Antrag finden Sie auf unserer Webseite unter: https://www.grundschule-ilmmuenster.de/downloads-grundschule
Bis wann müssen Sie ihre Anträge auf vorzeitige Einschulung stellen?
- Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an der jeweiligen Sprengelschule zu stellen.
Einschulungskorridor
Erklär-Video zum Einschulungskorridor:
Wen betrifft es?
- Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.
Was ist zu beachten?
- Die Kinder müssen wie alle „normal schulpflichtigen Kinder“ das Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen.
- Die Schule berät die Erziehungsberechtigten (Vorschrift lt. Schulgesetz) und spricht eine Empfehlung aus.
- Sie als Erziehungsberechtigte entscheiden dann, ob Ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst im kommenden Schuljahr eingeschult wird.
- Wenn Sie die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen Sie das der Schule bis spätestens 11.04.2022 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
- Geben Sie bis 11.04.2022 keine Erklärung ab, wird Ihr Kind zum kommenden Schuljahr 2022/23 schulpflichtig.
Zurückstellungen
- Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundshcule teilnehmen kann. Auch in diesem Fall besteht die Pflicht zur Schulanmeldung. Die Entscheidung folgt nach eingehenden Gesprächen mit den Eltern, dem Kindergarten, der Schulberatung und der Schule. Die endgültige Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. (§4 Abs. 3 GrSO)
Beratungssprechstunden
Frau Gerhardt |
Lehrerin, zuständige Schulpsychologin |
Montag 13 – 14 Uhr |
Tel.: 08441 860896 |
Frau Hiersig |
Lehrerin, Kooperation KiGa-GS |
|
Tel.: 08441 2436 |
Frau Hopper |
Leiterin offener Ganztag |
Montag bis Donnerstag 12 - 13 Uhr |
Tel.: 08441 4986861 |
Weitere Informationen
- rechtliche Vorgaben zu Einschulungsalter und Zurückstellung
- Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten für Vorschulkinder
- wichtige Fragen zur Einschulung beantwortet vom Kultusministerium
- Antrag: Teilnahme am Religionsunterricht
- Flyer der Schulberatung: Fit für die Schule